Streitbeilegung bedeutet den Schutz Ihrer Rechte in dem Moment, in dem die andere Partei ihre Pflichten nicht erfüllt oder in Ihre Rechte eingreift. Es kann sich um eine unbezahlte Rechnung, einen nicht eingehaltenen Vertrag, eine mangelhaft ausgeführte Bauleistung, ein Problem mit einem Mieter, eine Schadensersatzhaftung oder einen Gesellschafterstreit handeln.
Unsere Aufgabe ist nicht nur, „eine Klage einzureichen“. Zunächst prüfen wir, ob der Streit sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich sinnvoll ist, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Risiken das Verfahren mit sich bringt. Ziel ist es, ein Vorgehen zu wählen, das für den Mandanten effizient, angemessen und langfristig tragfähig ist.
Wir vertreten Mandanten vor allen Gerichten aller Instanzen, einschließlich des Obersten Gerichtshofs der Tschechischen Republik und des Verfassungsgerichts, sowie in Schiedsverfahren. Gleichzeitig versuchen wir stets zu bewerten, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist.
Grundlegendes Vorgehen
1. Erste rechtliche Einschätzung
Wir prüfen Verträge, Kommunikation und weitere Unterlagen. Wir teilen Ihnen offen mit, welche Erfolgsaussichten bestehen, welche Risiken vorliegen und mit welchen voraussichtlichen Kosten zu rechnen ist.
2. Außergerichtliche Lösung
In vielen Fällen reicht bereits eine qualifizierte vorgerichtliche Aufforderung oder eine strukturierte Verhandlung mit der Gegenseite aus. Häufig führt dieser Schritt bereits zu einer Einigung.
3. Gerichtsverfahren
Wenn keine Einigung möglich ist, erstellen wir eine vorgerichtliche Aufforderung, einen Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls oder eine Klage und vertreten Sie im gesamten Verfahren vom ersten Schriftsatz bis zur rechtskräftigen Entscheidung.
4. Vollstreckung der Entscheidung
Wenn die Gegenseite auch nach einer Entscheidung nicht leistet, übernehmen wir die anschließende Zwangsvollstreckung.
Verfahrenskosten
Im Streitverfahren gilt das Prinzip des Erfolgs in der Sache. Die Partei, die vollständig obsiegt, hat in der Regel Anspruch auf Erstattung der Verfahrenskosten einschließlich der Kosten der Rechtsvertretung. Vor Einleitung des Verfahrens bewerten wir stets die Wahrscheinlichkeit einer Kostenerstattung sowie das Risiko eines teilweisen Unterliegens.
Eine ausführlichere Erläuterung zur Kostenproblematik bei der Durchsetzung von Forderungen finden Sie im Artikel „Wer trägt die Kosten der Rechtsvertretung“.
Wenn Sie einen Streit lösen müssen oder unsicher sind, ob ein Verfahren eingeleitet werden soll, prüfen wir Ihre Situation gerne individuell und schlagen das weitere Vorgehen vor.
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