Arbeitsrecht

Wir erbringen Rechtsdienstleistungen im Bereich des Arbeitsrechts sowohl für Arbeitgeber, Zeitarbeitsagenturen als auch für einzelne Arbeitnehmer. Wir helfen dabei, arbeitsrechtliche Beziehungen so zu gestalten, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig langfristig in der Praxis tragfähig sind.

Wir stellen insbesondere die Erstellung und Überprüfung arbeitsrechtlicher Dokumentation sicher, einschließlich Arbeitsverträgen, Vereinbarungen über Arbeitsleistungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses sowie Managerverträgen. Gleichzeitig wirken wir an der Erstellung interner Vorschriften und der Festlegung interner Regeln für das Funktionieren des Arbeitgebers mit.

Wir befassen uns außerdem mit der Lösung von Streitigkeiten aus arbeitsrechtlichen Beziehungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, und übernehmen die Vertretung in Gerichtsverfahren. Bestandteil unserer Praxis ist auch die Agenda von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einschließlich der damit verbundenen Ansprüche.

Ein eigenständiger Bereich ist die rechtliche Beratung bei der Beschäftigung von Ausländern, wobei wir Mandanten dabei unterstützen, sich in regulatorischen Anforderungen zu orientieren und Prozesse im Einklang mit der geltenden Rechtslage zu gestalten.

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