Strategie des Schutzes im Ausland (EU/UK/USA)

Expandieren Sie in neue Märkte und möchten Sie, dass der Schutz Ihrer Marke und Ihres Produkts einheitlich, effizient und durchsetzbar ist? Wir erstellen einen Plan, der die EU, das Vereinigte Königreich und die USA ohne unnötige Doppelungen und Schutzlücken abdeckt.

Was wir zuerst lösen

  • Wo Sie eintreten (Vertrieb, Produktion, Marketing) und wann.
  • Was wir schützen: Name (Wortmarke), Logo (Bild-/Kombinationsmarke), Form/Verpackung (Geschmacksmuster/Design), technische Lösung (Patent/Gebrauchsmuster), Inhalte (Urheberrecht), Domains und Social Handles.
  • Eigentum: wer der Hauptinhaber der IP ist (Holding/Muttergesellschaft) und wer Lizenznehmer ist (Tochtergesellschaften/Distributoren). Wir richten ein Lizenzsystem und Qualitätskontrolle ein, damit Rechte in allen Territorien durchsetzbar sind.

Wo und wie geschützt wird – Überblick

EU (27 Staaten)

  • EU-Marke (EUTM) beim EUIPO: eine Eintragung für die gesamte EU.
  • Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD): bis zu 25 Jahre Schutzdauer.
  • Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (UCD): automatische 3-jährige Schutzdauer ab Veröffentlichung.
  • Domains und Marktplatzschutz: UDRP/URS, Brand-Programme, Monitoring.

Vereinigtes Königreich (UK)

  • UK-Marke (UKIPO) – EU-Schutz gilt nach dem Brexit im UK nicht mehr.
  • UK Design (eingetragen und nicht eingetragen).
  • Zollschutz: separater Antrag bei HMRC.

USA

  • USPTO: Anmeldung auf Basis der Nutzung oder „intent-to-use“ mit anschließendem Nutzungsnachweis.
  • Designpatent: Schutz der Produktgestaltung (15 Jahre).
  • Urheberrecht: Registrierung empfohlen für bessere Rechtsdurchsetzung.
  • Zollschutz: Eintragung bei US CBP.

Wie wir alles vereinheitlichen

  • Internationale Anmeldungen: Madrid (Marken), Haager System (Designs), PCT (Patente).
  • Einheitliche Spezifikation: harmonisierte Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, angepasst an regionale Anforderungen.
  • Portfolio-Überwachung: Monitoring von Kollisionen, Takedown-Prozesse und Zollschutz aus einer Hand.
  • Lizenzrahmen: einheitliche Vertragsmuster für EU/UK/USA inklusive Qualitätskontrolle.

Minimale Schritte

  1. Vor Markteintritt: Recherche, Domains, Wahl der Schutzform (Wort- vs. Bildmarke).
  2. Anmeldung: EUTM + UK + USA (Madrid), Designs (Haag), USA ITU.
  3. Nach dem Launch: Nutzungsnachweise (USA), Zollschutz, Marketplace-Register, Monitoring.
  4. 6–12 Monate: Erweiterung des Schutzes, Lizenzen, Nutzungsdokumentation.

Worauf zu achten ist

  • EU-Schutz gilt nicht automatisch im UK.
  • USA erfordern präzise und konkrete Spezifikationen.
  • Nur Markenschutz ohne Wortmarke ist schwächer.
  • Ohne Nutzungsnachweise kann Schutz in den USA entfallen.
  • Zollschutz wird nicht automatisch aktiviert – er muss beantragt werden.

Schnell-Checkliste

  • EU: EUTM • RCD • UCD • Monitoring • Zollschutz
  • UK: UK TM • UK Design • HMRC-Schutz
  • USA: USPTO TM • Designpatent/Urheberrecht • CBP-Registrierung

Budgetphasen

  • Phase 1: Basisschutz + Kernmarken + wichtigstes Design
  • Phase 2: Erweiterungen, Bildmarken, Zollschutz
  • Phase 3: Monitoring, Durchsetzung, Lizenzierung

Vorbereitung

  • Namen, Logos, Slogan, Verpackungen
  • Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
  • Märkte und Vertriebskanäle
  • Domains und Social Handles
  • Expansionsplan