Wir sind der Auffassung, dass der Mandant stets im Voraus über die Höhe der Vergütung für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen oder über deren Berechnungsweise informiert werden sollte. Transparenz bei der Erbringung unserer Dienstleistungen gehört zu den zentralen Grundsätzen unserer Tätigkeit.
Stundenhonorar
Unsere Anwaltskanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen primär auf Grundlage eines Stundenhonorars.
Vor Beginn der Rechtsdienstleistungen besprechen wir Ihren Fall und teilen Ihnen den voraussichtlichen Zeitaufwand sowie den Stundenhonorar-Satz mit. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach der Komplexität der rechtlichen Angelegenheit, dem Wert des Streit- oder Transaktionsgegenstands, der erforderlichen Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet sowie dem Grad der Verantwortung bei der Bearbeitung des Falls.
Der Standard-Stundensatz beträgt 3.500 CZK + 21 % MwSt. / angefangene Stunde Rechtsdienstleistung.
Für komplexe oder strategische Mandate (z. B. Unternehmenstransaktionen, Insolvenzverfahren, Treuhandstrukturen, hochpreisige Immobilientransaktionen, komplexe Streitigkeiten usw.) können spezialisierte Stundensätze vereinbart werden.
Der Mandant wird stets vorab über die vereinbarte Höhe des Stundensatzes informiert.
In bestimmten Fällen, insbesondere in streitigen Verfahren und bei gerichtlicher Vertretung, kann die Vergütung nach der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg. (Anwaltsgebührentarif) festgelegt werden – entweder allein oder in Kombination mit einem Stundenhonorar. Der Anwaltsgebührentarif dient dabei als objektiver Referenzmaßstab entsprechend Art und Wert der Angelegenheit.
Sofern zwischen Anwalt und Mandant keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Vergütung nach dem Anwaltsgebührentarif.
Pauschalvergütung (Einzelauftrag)
Für Leistungen mit klar definiertem Umfang kann eine pauschale Vergütung vereinbart werden. Diese wird insbesondere bei der Erstellung oder Prüfung von Vertragsdokumenten oder bei der Ausarbeitung standardisierter rechtlicher Schriftsätze verwendet. Die Pauschalvergütung wird individuell nach Umfang der Leistung festgelegt.
Rechtsdienstleistungen im Immobilienrecht
Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Immobilienrecht und Immobilienübertragungen an. Dazu gehören insbesondere die Erstellung von Vertragsdokumenten (Kaufverträge, Reservierungsverträge, Schenkungsverträge, Mietverträge), Verhandlungen mit Immobilienmaklern und Vertragsparteien, die Vorbereitung von Anträgen auf Eintragung von Eigentumsrechten im Grundbuch, Treuhandverwaltung von Kaufpreis und Dokumenten (Anwaltstreuhand), Beglaubigung von Unterschriften, Erstellung von Eigentümererklärungen und Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseinheiten sowie die Vertretung in Verfahren vor dem Katasteramt.
Die Vergütung erfolgt in der Regel als Kombination aus Pauschalhonorar für einzelne Leistungen und einem individuellen Stundensatz für Arbeiten außerhalb der Standardleistungen.
Zur bequemen Zusammenarbeit im Immobilienbereich können Sie unser Online-Formular nutzen. Dort können Sie alle relevanten Unterlagen und Basisinformationen zu Ihrem Fall hochladen. Wir prüfen Ihre Situation umgehend, schlagen das geeignete Vorgehen vor und teilen Ihnen den Preis im Voraus mit.
Unterlagen für Immobilienrechtliche Dienstleistungen HIER einreichen.
Forderungseinzug und verwandte Dienstleistungen
Wir bieten umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich des Forderungseinzugs an. Die Erstprüfung der Berechtigung und Durchsetzbarkeit einer Forderung erfolgt in der Regel kostenlos. Anschließend bestimmen wir das geeignete Vorgehen sowie die Preisgestaltung des gesamten Verfahrens. Dies umfasst die außergerichtliche Geltendmachung (Mahnschreiben), gerichtliche Durchsetzung (einschließlich Mahnverfahren) sowie Vollstreckungs- oder insolvenzrechtliche Schritte.
Die Vergütung im Bereich Forderungseinzug wird typischerweise wie folgt vereinbart:
Vergütung nach dem Anwaltsgebührentarif (Verordnung Nr. 177/1996 Slg.), die im Erfolgsfall vom Schuldner getragen wird,
Pauschal- oder Einzelleistungsvergütung, falls die Forderung nicht realisierbar ist oder Leistungen außerhalb des Standardverfahrens erbracht werden,
oder ein individueller Stundensatz je nach Umfang und Komplexität des Falls.
Ist Ihre Forderung berechtigt und der Schuldner zahlungsfähig, können die Kosten der Durchsetzung 0 CZK betragen, da die zweckmäßig entstandenen Rechtsanwaltskosten gesetzlich vom Schuldner zu ersetzen sind.
Zur Beauftragung können Sie unser Online-Formular nutzen, in dem Sie grundlegende Informationen und Unterlagen zur Forderung einreichen. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine Einschätzung der Durchsetzbarkeit, eine Handlungsempfehlung sowie eine transparente Preisinformation im Voraus.
Unterlagen zur Forderungsdurchsetzung HIER einreichen.
5. Monatliche Pauschalbetreuung
Für Mandanten mit regelmäßigem Rechtsbedarf (Unternehmen, Bauträger, Institutionen, Wohnungseigentümergemeinschaften) bieten wir eine monatliche Pauschalvergütung an, individuell angepasst an Umfang und erwartetes Leistungsvolumen.
6. Erfolgshonorar
In geeigneten Fällen kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden, das sich am Ergebnis oder Wert der Angelegenheit orientiert, in der Regel in Kombination mit einer anderen Vergütungsform.
Die Kanzlei ist Mehrwertsteuerzahler.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich 21 % MwSt.
