Häufig gestellte Fragen zur Forderungsbeitreibung

Was machen wir für Sie bei der Forderungsbeitreibung?

Zunächst prüfen wir kostenlos die Berechtigung und Durchsetzbarkeit der Forderung und überprüfen die Bonität des Schuldners (Zwangsvollstreckungen, Insolvenz, weitere Sicherheiten). Wenn die Durchsetzung realistische Erfolgsaussichten hat, schlagen wir das geeignete Vorgehen vor – von der außergerichtlichen Lösung über eine vorgerichtliche Mahnung bis hin zum Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren – und informieren Sie über die erwarteten Kosten und Risiken.

Wer trägt die Kosten der rechtlichen Vertretung?

Wenn Ihre Forderung berechtigt ist und der Schuldner zahlungsfähig ist, trägt der Schuldner die zweckmäßig entstandenen Kosten der rechtlichen Vertretung. In der Praxis bedeutet dies, dass bei vollständigem Erfolg die Anwaltskosten und Gerichtskosten direkt vom Schuldner ersetzt werden können und nicht vom Mandanten getragen werden müssen.

Wie viel kostet mich die Forderungsbeitreibung, wenn alles erfolgreich eingetrieben wird?

Bei vollständigem Erfolg (Eintreibung der Hauptforderung und Nebenforderungen) werden die Kosten der rechtlichen Vertretung sowie die Gerichtskosten aus den vom Schuldner gezahlten Beträgen gedeckt. Der Mandant trägt in der Regel keine Anwaltskosten aus eigenen Mitteln – diese werden aus dem eingezogenen Betrag als erstattungsfähige Kosten verrechnet.

Was passiert, wenn nur ein Teil der Forderung eingetrieben wird?

Wenn das Gericht oder der Vollstreckungsbeamte nur einen Teil der geltend gemachten Forderung zuspricht, werden die Kosten anteilig nach dem Erfolg verteilt. Ein Teil der Kosten wird vom Schuldner getragen, ein Teil kann beim Gläubiger verbleiben. Die konkrete Auswirkung erklären wir Ihnen immer zu Beginn und nach der Entscheidung.

Was passiert, wenn die Forderung nicht realistisch durchsetzbar ist?

Stellt sich heraus, dass der Schuldner insolvent ist, mehrere Zwangsvollstreckungen bestehen oder die Durchsetzung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, beenden wir den Fall transparent. In solchen Fällen berechnen wir einzelne anwaltliche Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (z. B. Mandatsübernahme, vorgerichtliche Mahnung, Mahnbescheid oder Klage), nicht prozentual vom offenen Betrag.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Forderungsbeitreibung?

Typischerweise Rechnungen, Verträge, Bestellungen, Lieferscheine, Übergabeprotokolle sowie relevante E-Mail- oder sonstige Kommunikation mit dem Schuldner. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto einfacher ist die Durchsetzung und desto schneller und kostengünstiger kann das Verfahren verlaufen.

Was ist eine vorgerichtliche Mahnung und warum ist sie wichtig?

Die vorgerichtliche Mahnung ist eine formelle Aufforderung an den Schuldner, die offene Forderung innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. In vielen Fällen führt bereits diese Mahnung zur freiwilligen Zahlung. Außerdem handelt es sich um eine abrechenbare anwaltliche Leistung, deren Kosten ersetzt verlangt werden können.

Was ist ein elektronischer Mahnbescheid (E-Mahnbescheid) und wann wird er verwendet?

Der elektronische Mahnbescheid ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das ohne mündliche Verhandlung erlassen wird, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Forderung ausreichend belegt ist. Bei unstreitigen Forderungen ist dies ein schneller Weg zu einem vollstreckbaren Titel und ermöglicht anschließend die Zwangsvollstreckung.

Wie lange dauert die Forderungsbeitreibung?

Die außergerichtliche Phase (Mahnung, Verhandlungen mit dem Schuldner) kann wenige Wochen dauern. Gerichtsverfahren dauern in der Regel mehrere Monate, in komplexeren Fällen auch länger. Die Zwangsvollstreckung hängt davon ab, welches Vermögen der Schuldner besitzt und wie schnell darauf zugegriffen werden kann.

Was passiert, wenn ich die Beitreibung während des Verfahrens abbreche?

Wenn Sie das Verfahren vorzeitig beenden (z. B. nach Teilzahlung oder Änderung der Geschäftsbeziehung), stellen wir Ihnen die bis dahin erbrachten anwaltlichen Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung. Diese Kosten wären ansonsten im Erfolgsfall vom Schuldner zu tragen gewesen.