Wir sind der Ansicht, dass der Mandant stets im Voraus über die Höhe des Honorars für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen und die Methode seiner Festsetzung informiert werden sollte. Transparenz bei der Erbringung unserer Dienstleistungen ist eines unserer wichtigsten Prinzipien.

Stundenhonorar
Unsere Kanzlei bietet grundsätzlich die Möglichkeit, ein Honorar auf Stundenbasis zu vereinbaren. Im Erstgespräch oder nach der Besprechung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen den voraussichtlichen Zeitrahmen und die Höhe des Stundensatzes mit. Stundensatz und Zeitrahmen richten sich nach der Komplexität und dem Umfang der erbrachten Rechtsdienstleistungen. Vor Leistungserbringung werden Sie stets über die Höhe des Honorars informiert.

Der Standardstundensatz unserer Kanzlei beträgt 3.500 CZK zzgl. MwSt. pro angefangener Stunde Rechtsdienstleistungen.

Auftragshonorar
Unsere Kanzlei bietet auch die Möglichkeit, ein Auftragshonorar zu vereinbaren. Dieses wird stets für eine konkrete Rechtsdienstleistung ausgehandelt. Wir vereinbaren ein Honorar für die Erstellung oder Überarbeitung von Verträgen, Vorverfahrensbescheiden usw.

Wir erheben ein Honorar für die Erstellung eines Honorars, insbesondere im Immobilienrecht.

Wir bieten ein umfassendes Leistungspaket im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien an. Dieses umfasst:

Erstellung eines Kaufvertrags
unter Berücksichtigung der Änderungen der Gegenpartei
Erstellung eines Antrags auf Eintragung ins Grundbuch
Beglaubigung von Unterschriften auf Dokumenten
Anwaltliche Verwahrung des Kaufpreises
Der Preis für alle diese Leistungen beträgt 15.000 CZK.

Anteilshonorar
Die Höhe dieses Honorars richtet sich nach dem jeweiligen Immobilienwert im jeweiligen Rechtsstreit, dem Wert der Sache, die Gegenstand der Rechtsberatung ist, oder dem Ausgang des Verfahrens.

Außervertragliches Honorar
Sofern das Honorar des Anwalts für die erbrachten Rechtsdienstleistungen nicht vertraglich vereinbart ist, richtet sich dessen Höhe nach der gesetzlichen Regelung, nämlich der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg. über die Gebührenordnung für Rechtsanwälte.

Bei regelmäßiger oder umfangreicher Erbringung von Dienstleistungen verhandeln wir ein günstigeres individuelles Preisangebot.

Die Kanzlei ist umsatzsteuerpflichtig. Alle angegebenen Beträge verstehen sich zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer.

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