Forderungseintreibung

Haben Sie offene Forderungen und möchten Ihr Geld nicht verlieren?

Wir bieten unseren Mandanten umfassende Leistungen zur Forderungseintreibung – von der ersten Einschätzung, über außergerichtliche Schritte bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung.
Jeder Fall wird individuell geprüft, und wir geben konkrete Empfehlungen zum weiteren effektiven Vorgehen.

Wenn Ihre Forderung berechtigt und durchsetzbar ist und der Schuldner zahlungsfähig ist, kann das Forderungsmanagement für Sie kostenlos sein.

Wie ist das möglich?
Wenn sich ein Gläubiger wegen Zahlungsverzugs an einen Anwalt wendet, hat er laut Gesetz Anspruch auf Erstattung der notwendigen Anwaltskosten – diese trägt der Schuldner, nicht der Mandant.

Laut Verordnung Nr. 177/1996 Slg. (tschechische Anwaltsgebührenordnung) steht dem Gläubiger bereits im Anfangsstadium der Anspruch auf Ersatz zweier anwaltlicher Handlungen zu – in der Regel für die Mandatsübernahme und die Abfassung des Mahnschreibens.
Die rechtliche Grundlage findet sich in § 142 Abs. 1 der Zivilprozessordnung und § 513 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Wie gehen wir vor?
Senden Sie uns Ihre Unterlagen (Rechnungen, Verträge, Bestellungen, E-Mail-Korrespondenz usw.).

✔️ Wir prüfen kostenlos die Berechtigung und Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung.
✔️ Wir prüfen die Bonität des Schuldners – insbesondere, ob er von Zwangsvollstreckungen oder Insolvenz betroffen ist.
✔️ Falls Hindernisse bestehen, informieren wir Sie und schlagen Alternativen vor.

Ist die Forderung durchsetzbar, erhalten Sie ein Angebot. Im Erfolgsfall fordern wir die Anwaltskosten direkt vom Schuldner ein.

Ergebnis?

✔️ Hohe Erfolgsquote bei der Eintreibung

✔️ Kosten trägt der Schuldner, nicht der Mandant

✔️ Volle Transparenz – ohne versteckte Bedingungen

Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihren Fall und leiten bei gegebenen Voraussetzungen alle notwendigen Schritte ein.

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